Bettenstopp – Nachmeldung von Gästebetten

Gastgewerbliche Betriebe und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und...

Veröffentlichungsdatum:

02.01.2023

Lesedauer

1 Minute

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hotelzimmer

Gastgewerbliche Betriebe und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof) können innerhalb 30.06.2023 bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung/Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen bzw. diese melden.

Dafür können die folgenden Vordrucke verwendet werden:

Gastgewerbliche Betriebe

Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten.pdf

Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof

Meldung um Erhöhung der in der Meldung der Tätigkeit oder der Meldung des Tätigkeitsbeginns angeführten Anzahl der Gästebetten

Die Vordrucke sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder nachdem sie ausgedruckt worden sind, händisch zu unterschreiben und, nur wenn händisch unterschrieben, zusammen mit einem Personalausweis an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Mail) lajen.laion@legalmail.it oder an folgende gewöhnliche E-Mail-Adresse info@lajen.eu zu versenden.

Es wird dringend empfohlen, die Vordrucke mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail) zu übermitteln, um eine elektronische Übermittlungsbestätigung zu erhalten.

Die in dieser Gemeinde geltende Parkplatzregelung sieht vor, dass für die Nachmeldung von Gästebetten die Verfügbarkeit der folgenden Anzahl von Parkplätzen nachgewiesen werden muss:
je 4 Gästebetten 1 Parkplatz + 20% für das Personal.


Betriebe, die um eine Erhöhung ansuchen möchten, sollten sich vorab bei der Tourismusgenossenschaft Lajen oder beim Lizenzamt der Gemeinde Lajen genau informieren.

Kontakt

Wirtschaftsdienste

WALTHER-VON-DER-VOGELWEIDE-STR. 30/A, 39040 LAJEN+39 0471 656 429info@lajen.eu

Weitere Informationen

Quelle:https://www.gvcc.net/

Zuletzt aktualisiert: 28.11.2023, 11:49 Uhr

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